Das Redaktionssystem (CMS)
Ergonomie
Wie jede andere am Arbeitsplatz eingesetzte Software
muss auch ein CMS den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung
(BildscharbV) entsprechen (siehe Anhang zur BildscharbV: Zusammenwirken
Mensch-Arbeitsmittel, Ziffern 20-21.4).
Bei den Vorgaben der BildscharbV handelt es sich jedoch nur um einen groben
Umriss. Die EU hat deshalb klargestellt, dass die
internationale Norm DIN
EN ISO
9241-110 (ergonomische Gestaltung von Software)
als Referenz genutzt werden soll.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die ISO/ TS 16071 (Ergonomics of human system interaction – Guidance on accessibility for human-computer interfaces).
Darüber hinaus sollte das CMS die Anforderungen der Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) des W3C weitestgehend erfüllen. Die ATAG-Richtlinien in Kürze:
- Unterstützung barrierefreien Editierens
- Generierung von Standard-Markup
- Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Inhalte
- Möglichkeiten zur Überprüfung und Verbesserung von nicht barriere-freien Inhalten
- Integration von Accessibility-Lösungen in das allgemeine »Look an Feel«
- Förderung von Barrierefreiheit in Form von Hilfe und Dokumentation
- Sicherstellung, dass das Redaktionssystem auch für Autoren mit Behinderungen zugänglich ist
Ergänzende Anforderungen
-
Das CMS muss die Erstellung und Pflege barrierefreier Inhalte fördern
und unterstützen, z. B.
durch die automatische Aufforderung, bei Bildern einen
alt
-Text anzugeben. - Das CMS muss die jeweils aktuelle Technik unterstüzen; zurzeit HTML5 und CSS3.
- Es dürfen keine Layouttabellen verwendet werden.
-
Inhalt, Formatierung und Funktionen müssen strikt getrennt sein: Styles
und Skripte sind im
<head>
nicht erlaubt. - Die generierten Quelltexte und Stylesheets müssen valide sein. Maßgebend sind die Vorgaben des W3C.
- Das CMS darf Quelltexte nicht mit programminternen Kommentaren versehen.
- Das CMS darf vorgegebene Quelltexte nicht umkodieren.
-
Es müssen aussagekräftige
URLs
und Dateinamen vergegeben werden, z. B. http://www.w3schools.com/tags/HTMLReference.asp
statt http://www.w3schools.com/tags/default.asp - Das CMS muss eine Suchfunktion zur Verfügung stellen, die sinnvoll strukturierte Suchergebnisse erzeugt.
-
Das CMS muss einen konfigurierbaren WYSIWYG-Editor bieten
(mit z. B. Auswahlmasken für interne Links, Verknüpfungen zur Bilddatenbank, Zugriff auf den Download-Bereich). - Verweistexte dürfen nicht automatisch vom CMS vergeben werden; CMS vergeben oft nichtssagende Texte wie »weiterlesen« oder »mehr«. Das CMS muss den Redakteur auffordern, Verweise selbst zu beschreiben.
-
alt
-Texte dürfen nicht automatisch vom CMS vergeben werden; CMS übernehmen ggf. Dateinamen, Bildunterschriften, Teasertexte. Das CMS muss den Redakteur auffordern, selbst einenalt
-Text einzutragen. - Das CMS muss erweiterbar sein (Modulbauweise).
- …