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Projektstudie: Internet-Styleguide

Das Redaktionssystem (CMS)

Ergonomie

Wie jede andere am Arbeitsplatz eingesetzte Software muss auch ein CMS den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) entsprechen (siehe Anhang zur BildscharbV: Zusammenwirken Mensch-Arbeitsmittel, Ziffern 20-21.4).
Bei den Vorgaben der BildscharbV handelt es sich jedoch nur um einen groben Umriss. Die EU hat deshalb klargestellt, dass die internationale Norm DIN  EN ISO 9241-110 (ergonomische Gestaltung von Software) als Referenz genutzt werden soll.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die ISO/ TS 16071 (Ergonomics of human system interaction – Guidance on accessibility for human-computer interfaces).

Darüber hinaus sollte das CMS die Anforderungen der Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) des W3C weitestgehend erfüllen. Die ATAG-Richtlinien in Kürze:

  1. Unterstützung barrierefreien Editierens
  2. Generierung von Standard-Markup
  3. Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Inhalte
  4. Möglichkeiten zur Überprüfung und Verbesserung von nicht barriere-freien Inhalten
  5. Integration von Accessibility-Lösungen in das allgemeine »Look an Feel«
  6. Förderung von Barrierefreiheit in Form von Hilfe und Dokumentation
  7. Sicherstellung, dass das Redaktionssystem auch für Autoren mit Behinderungen zugänglich ist
 

Ergänzende Anforderungen